Über 100.000 Projekte abgeschlossen

24/7, 365-Support

Lieferung am selben Tag

Über 70 Servicetechniker

Veröffentlicht: Juni 11, 2018

Wenn die Temperaturen im Büro ansteigen…

Der Sommer ist verfrüht in vollem Gange – eigentlich schön, im Büro aber manchmal ganz schön warm! Dass man nicht bei jeden Temperaturen uneingeschränkt arbeiten kann, das unterstützt auch seit 2011 das Gesetz zur Raumtemperatur. Denn in der Arbeitsstättenregel sind bestimmte Schwellenwerte für die Innentemperatur festgelegt, bei denen der Chef im Büro Temperatur-lindernde Maßnahmen durchführen muss*.

Prinzipiell müssen wir zunächst leider feststellen, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Klimaanlage im Büro besteht. Oft wird gesagt, dass die Installation von Klimaanlagen zu aufwändig ist. Wenigen ist dabei bewusst, dass es kostengünstige und sehr effektive Alternativen zu einer fest installierten Klimaanlage gibt – bspw. unsere mobilen Spot Cooler. Wenn jedoch weder eine mobile noch eine fest installierte Klimaanlage im Büro zur Debatte steht, muss der Arbeitgeber bei der Überschreitung von bestimmten Bürotemperaturen mit anderen Schritten aktiv werden:

26°C – Übersteigt die Innentemperatur in Ihrem Büro 26°C müssen vom Chef Maßnahmen ergriffen werden die das weitere Ansteigen der Temperatur vorbeugen. Dazu zählen bspw. das Anbringen von Sonnenschutzvorrichtungen (also Jalousien oder Markisen) an den Bürofenstern und alle weitere Maßnahmen, die den direkten Sonneneinfall verhindern.

30°C – Helfen diese Maßnahmen nicht, und die Innentemperatur steigt weiter an, ist der Arbeitgeber ab 30°C Innentemperatur zu weiteren Maßnahmen verpflichtet. Durchlüften in den frühen Morgenstunden, wenn die Außentemperaturen noch kühl sind oder das Bereitstellen von Getränken gehören hierzu. Sonderregelungen gelten für gefährdete Arbeitnehmer wie bspw. Schwangere. Sie müssen in Ernstfällen sogar freigestellt werden.

35°C – Übersteigt das Thermometer 35°C schreibt die Arbeitsstättenregel drastischere Maßnahmen vor. Gesprochen wird von Luftduschen, Wasserschleiern oder Hitzeschutzkleidung, was für die meisten Büros allerdings so gut wie nicht umzusetzen sein dürfte.

Daher empfehlen wir, bereits bei niedrigeren Temperaturen mit mobilen Spot Coolern zu arbeiten. Denn sie können dafür sorgen, dass die Temperatur gar nicht erst ins Unerträgliche ansteigt, und können punktgenaue Temperatursenkungen erreichen.

Wenn all‘ diese Maßnahmen nichts helfen und die Temperaturen noch weiter ansteigen, liegt es aber weiterhin im Ermessen des Arbeitgebers seinen Arbeitnehmern „Hitzefrei“ zu gewähren.

Bitte beachten Sie, dass auch bei den höchsten Temperaturen im Büro ein nicht abgesprochenes Verlassen der Arbeitsstätte nicht erlaubt ist, und unter Umständen zu einer Kündigung führen kann.

Wenn Sie unsicher sein sollten, welche Geräte sich für Ihr Büro eignen, helfen unsere Kältetechniker Ihnen natürlich jederzeit gerne weiter und stehen unverbindlich beratend an Ihrer Seite.

*Alle gesetzlichen Infos findet ihr unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5.html

 

Verwandte Artikel